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§1 Angebot und Vertragsabschluss
1.1 Unsere Angebote erfolgen stets, soweit sie nicht befristet sind, freibleibend. Die Bestellung des Bestellers ist bindendes Angebot. Der Kaufvertrag ist
abgeschlossen, wenn die L.C.C. GmbH die Annahme der Bestellung innerhalb einer Frist von 14 Tagen schriftlich bestaetigt oder ohne Bestaetigung eine
Auslieferung durchfuehrt.
1.2 Telefonische und muendliche Vereinbarungen, sowie Absprachen mit unseren Vertretern bzw. Mitarbeitern, soweit sie von unseren Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen abweichen, erlangen erst dann Rechtsgueltigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestaetigt worden sind. Unsere Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen gelten fuer alle Vereinbarungen, auch wenn sie bei spaeteren Abschluessen nicht gesondert mitgeteilt werden.


§2 Lieferung, Gefahruebergang, Lieferzeiten
2.1 Teillieferungen sind zulaessig.
2.2 Alle Sendungen reisen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Transportschaeden sind vom Besteller unmittelbar gegenueber dem taetig gewordenen
Transportunternehmen bei Entgegennähme der Ware zu melden und diesem gegenueber geltend zu machen. Gleichzeitig sind unsere Geschaeftsfuehrung und das
aus den Frachtpapieren ersichtliche Versenderlager zu informieren. Eine Transportversicherung wird von uns nur gedeckt, wenn ein ausdruecklicher Auftrag dafuer
vorliegt. Die Lieferzeiten sind unverbindlich. Ereignisse hoeherer Gewalt, sowie Umstaende, die wir nicht zu vertreten haben und termingemaesse Ausfuehrung
uebernommener Auftraege unmoeglich machen, berechtigen uns, unter Ausschluss von Schadenersatzanspruechen des Bestellers vom Vertrag zurueckzutreten,
oder die Lieferung um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.
 

§3 Sicherungen und Eigentumsvorbehalt
3.1 An saemtlichen von uns oder unseren Substituten gelieferten Waren behalten wir uns das Eigentum bis zur Bezahlung unserer gesamten Forderungen aus der
Geschaeftsverbindung, ohne Ruecksicht auf den Rechtgrund und die Entstehungszeit, einschliesslich Wechsel und Scheck sowie Begleichung eines zu Lasten des
Bestellers sich ergebenden Saldos aus einem etwaigen Kontokorrentverhaeltnis vor. Der Besteller darf die von uns gelieferten Waren nur im ordnungsgemaessen
Geschaeftsbetrieb verwenden.
3.2 Verpfaendung oder Sicherungsuebereignung durch den Besteller ist unzulaessig. Im Falle einer Pfaendung durch Dritte sind wir hiervon unverzueglich zu
unterrichten und vorlaeufige Schutzmassnahmen zu ergreifen sowie etwaigen weiteren diesseitigen Anweisungen Folge zu leisten. In jedem Fall muss der Besteller
Beschlagnahmen, Pfaendungen usw. gegenueber dem Vollstreckungsvorgang oder dritten vorab widersprechen.
3.3 Wird die gelieferte Ware vom Besteller weiterveraeussert, so gehen die an die Stelle der Ware tretenden Forderungen des Bestellers gegen seine Abnehmer
oder Dritte mit allen Nebenrechten auf uns ueber zum Zwecke der Sicherung unserer Forderungen gegenueber dem Besteller. Die Forderungen des Bestellers an
Dritte gelten mit Zugang unserer Ware beim Besteller als an uns abgetreten. Der Besteller verpflichtet sich, saemtliche Unterlagen zur Durchsetzung seiner
Forderungen gegenueber Dritten uns im Bedarfsfall unverzueglich vollstaendig auszuhaendigen.
3.4 Kommt der Besteller mit einer faelligen Zahlung aus frueheren, laufenden und kuenftigen Geschaeftsabschluessen in Rueckstand, oder werden uns nach
Vertragsabschluss Umstaende bekannt, die die Kreditwuerdigkeit des Bestellers herabmindern, so sind wir ohne weiteres berechtigt, die sofortige Bezahlung oder
sicherheitshalber die Herausgabe der gelieferten Ware zu fordern; ferner fuer noch zu liefernde Ware nach unserem Ermessen Vorauszahlung oder Sicherstellung
verlangen oder ganz vom Vertrag zurueckzutreten.
 

§4 Preise- und Zahlungsbedingungen
4.1 Die Preise verstehen sich in Euro zuzueglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und Frachtkosten.
4.2 Unsere Rechnungen sind zahlbar sofort rein netto, sofern keine besonderen Vereinbarungen getroffen wurden.
4.3 Keine Zahlung im Sinne dieser Bedingungen sind Wechsel, Schecks oder sonstige Zahlungsversprechen, bevor nicht die Einloesung einwandfrei feststeht.
4.4 Bei Zahlungsverzug behalten wir uns die Berechnung von Verzugszinsen in Hoehe von Mindestens 5% p.a. ueber dem Basiszinssatz (§288 BGB, Abs 1) vor.
 

§5 Gewaehrleitungsbestimmungen
5.1 Beanstandungen wegen mangelhafter oder unvollstaendiger Lieferung koennen nur innerhalb von 8 Tagen und fuer noch vorhandene Ware beruecksichtigt
werden.
5.2 Andere Ansprueche als kostenloser Ersatz oder Gutschrift sind ausgeschlossen; insbesondere lehnen wir jeglichen Anspruch auf Schadenersatz ab.
5.3 Fehlerhafte Ware darf weder veraendert noch verarbeitet werden. Bei nachgewiesenen Maengeln steht uns das Recht der Neubelieferung nach Erhalt der
fehlerhaften Ware.


§6 Erfuellungsort
Erfuellungsort und Gerichtstand ist Duesseldorf.
 

§7 Datenschutzklausel
Wir machen darauf aufmerksam, dass wir im Zusammenhand mit der Geschaeftsbeziehung Lieferanten- und Mengendaten fuer eigene Zwecke elektronisch
speichern und verarbeiten (§26 Bundesdantenschutzgesetz). Das Einverstaendnis des Bestellers hierzu gilt mit der Auftragserteilung als erklaert.